|
Leistungen der Jagdhundeunfallversicherung während der Ausbildung, der Jagdausübung oder der Nachsuche:
a.) Bei Tod oder Nottötung eines Jagdhundes:
- für Jagdhunde im Alter von 6 Monaten bis zu 12 Jahren, die sich in der Ausbildung befinden bzw. eine Anlagenprüfung absolviert haben, 500,-- EUR
- für Jagdhunde im Alter von 1 bis 12 Jahren, die die Brauchbarkeitsprüfung eines Bundeslandes (nach LVO) absolviert haben, 1.000,-- EUR
- für Jagdgebrauchshunde, die die Prüfung zur Eintragung in das DGSTB bestanden haben oder eine vergleichbare Prüfung der Zuchtvereine nachweisen, 1.500,-- EUR
- für Schweißhunde, die eine Vorprüfung absolviert haben, 1.250,-- EUR
- für Schweißhunde, die eine Verbandsschweißprüfung absolviert haben
b.) für entstandene Tierarztkosten bis zu 750,-- EUR. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Entschädigungssummen. Der Hundehalter trägt von jedem Versicherungsfall 50,00 EUR selbst.
Die Entschädigung zu a) wird nur geleistet gegen Vorlage des Zensurenblattes der höchstrangigsten Leistungsprüfung und einer tierärztlichen Bescheinigung, die die Todesursache bzw. den Grund der Nottötung attestiert. Zu b) genügt die Vorlage eines tierärztlichen Attests.
Verendet der Hund infolge des Jagdunfalls innerhalb eines Jahres, so besteht der Anspruch auf die Todesfalleistung neben der auf Tierarztkosten.
Einjahresbeitrag: 74,85 EUR Dreijahresprämie: 224,55 EUR Den Zusatzantrag für Ihre Jagdhunde finden Sie hier
|