Mit der Jagd-Haftpflichtversicherung erhält der Jäger den gesetzlich notwendigen Versicherungsschutz besonders preisgünstig. Eingeschlossen sind: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Jäger verursacht werden. Zusätzlich werden im Schadensfall die damit verbundenen Prozeßkosten von uns übernommen. Automatisch mitversichert ist die Tierhalter-Haftpflicht für drei geprüfte Jagdhunde (oder auch Jagdhundwelpen bis 24 Monate), drei Frettchen und drei Beizvögeln zu eigenen, privaten Zwecken. Bitte beachten Sie auch unseren Flyer.
Unsere Versicherungssummen:
jeweils mit 100.000,- € Vermögensschäden ohne Selbstbeteiligung bei einem 3-Jahres-Jagdschein. Der Beitrag wird für 3 Jahre im Voraus erhoben, nur dadurch ist eine Bescheinigung für den 3-Jahresjagdschein möglich.
Sie können den Antrag per Fax oder Post an uns senden, dadurch erhalten Sie Ihre Bestätigung für die Jagdbehörde mindestens zwei Tage früher, oder lassen Sie sich den Antrag einfach zuschicken:
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